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Regeln

Düsseldorf

Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeberinnen und Gastgeber von Unterkünften in Düsseldorf. So wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber:in gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an das Amt für Wohnungswesen der Stadt Düsseldorf oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Rechts- oder Steuerberatung.

Vorschriften für Vermietungen

In Düsseldorf gibt es Vorschriften für Kurzzeitvermietungen, die am 4. Oktober 2019 in Kraft getreten sind.

Wohnraum

Laut den geltenden Bestimmungen wird jede Unterkunft innerhalb der Stadtgrenzen, die objektiv für Wohnzwecke geeignet und subjektiv für diese vorgesehen ist, als Wohnraum definiert.

Genehmigungen

In der Regel benötigst du eine Genehmigung des Wohnungsaufsichtsamtes Düsseldorf, wenn du Wohnraum kurzfristig für mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr vermieten möchtest. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Studierende, die Wohnraum kurzfristig für bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr vermieten dürfen.

Die Verpflichtung, entweder eine Registrierungsnummer (Wohnraum-Identitätsnummer) oder deine Unternehmensdaten (gesetzliches Impressum) anzugeben, gilt in folgenden Fällen:

Registrierungspflichten

Seit dem 1. Juli 2022 musst du online eine Registrierungsnummer („Wohnraum-Identitätsnummer“) angeben, wenn du Wohnraum kurzfristig vermieten möchtest und Mieter:in oder Eigentümer:in dieser Unterkunft bist. Diese Regel gilt unabhängig von der Anzahl der Tage pro Kalenderjahr, an denen du beabsichtigst, deinen Wohnraum kurzfristig zu vermieten. Du kannst eine Wohnraum-Identitätsnummer über den Online-Service im Bauportal NRW beantragen.

Meldepflichten

Gastgeber:innen, die eine Unterkunft kurzfristig vermieten, sind verpflichtet, die Belegung spätestens am 10. Tag des Aufenthalts zu melden. Diese Meldung kann über den Online-Service erfolgen, über den du auch die Wohnraum-Identitätsnummer erhalten hast.

Gewerbliche Inserate müssen keinen Belegungskalender führen.

Verpflichtung zur Anzeige von Unternehmensdaten

Du kannst deine Unternehmensdaten (ein Impressum) anstelle einer Registrierungsnummer hinzufügen, wenn du Folgendes anbietest:

  • eine nicht für private Wohnzwecke genutzte Unterkunft
  • langfristigen Wohnraum (mindestens drei Monate)
  • kurzfristigen Wohnraum, wenn du nicht Mieter:in oder Eigentümer:in der Unterkunft bist

Die Option, anstelle der Angabe einer Registrierungsnummer Unternehmensdaten hinzuzufügen, gilt in der Regel für Unternehmensinhaber:innen, Verwaltungsgesellschaften, Bed & Breakfasts, Serviced Apartments und Hotels.

So fügst du deine Registrierungsnummer oder ein Impressum auf Airbnb hinzu

Um deine Registrierungsnummer oder dein Impressum auf Airbnb hinzuzufügen, führe bitte die folgenden Schritte durch:

So gibst du deine Registrierungsnummer (Wohnraum-Identitätsnummer) oder deine Unternehmensdaten (Impressum) an:

  • Logge dich in dein Airbnb-Konto ein.
  • Rufe Inserate verwalten auf und wähle das entsprechende Inserat aus, für das eine Registrierungsnummer erforderlich ist.
  • Rufe Richtlinien und Regeln auf und anschließend Gesetze und Vorschriften. Gib dann unter Vorschriften deine Registrierungsnummer ein.
  • Wiederhole diesen Vorgang für jedes weitere Inserat.

Übernachtungssteuer

Seit Januar 2024 erhebt die Stadt Düsseldorf eine Beherbergungssteuer. Für jeden Beherbergungsgast ist eine Steuer in Höhe von 3 Euro pro Übernachtung zu entrichten.

Die folgenden Arten von Aufenthalten sind von der Steuer befreit:

  • Aufenthalte von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Aufenthalte im Rahmen von Klassenfahrten (auch Begleitpersonen sind befreit)
  • Aufenthalte ab der 22. Übernachtung

Auf der Website der Landeshauptstadt Düsseldorf findest du weitere Informationen über die Beherbergungssteuer.

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