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Regeln
Gastgeber:in

Köln

Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeberinnen und Gastgeber von Unterkünften in Köln. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeberin oder Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, zum Beispiel eine Anwaltskanzlei oder Steuerberatung.

Vorschriften für Vermietungen

In Köln gibt es Vorschriften für Kurzzeitvermietungen, die 2014 in Kraft getreten sind und 2021 im Rahmen des landesweiten sogenannten Wohnraumstärkungsgesetzes letztmalig verlängert wurden. Die Regelungen gelten für alle frei finanzierten Miet- und Genossenschaftswohnungen, die vor oder nach Inkrafttreten dieser Regelungen als Wohnraum ausgewiesen wurden.

Wohnraum

Laut den Bestimmungen wird jede Unterkunft innerhalb der Stadtgrenzen, die objektiv für Wohnzwecke geeignet und subjektiv für diese vorgesehen ist, als Wohnraum definiert.

Unterkünfte, die sowohl vor als auch nach der Verabschiedung der Vorschriften ununterbrochen zu anderen als Wohnzwecken genutzt wurden, fallen jedoch nicht unter diese Vorschriften.

Genehmigungen

In der Regel benötigst du eine Genehmigung der Stadt Köln, wenn du Wohnraum kurzfristig für mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr vermieten möchtest. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Studierende, die Wohnraum kurzfristig für bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr vermieten dürfen.

Die Verpflichtung, entweder eine Registrierungsnummer (Wohnraum-Identitätsnummer) oder deine Unternehmensdaten (gesetzliches Impressum) anzugeben, gilt in folgenden Fällen:

Registrierungspflichten

Seit dem 1. Juli 2022 musst du online eine Registrierungsnummer („Wohnraum-Identitätsnummer“) angeben, wenn du Wohnraum kurzfristig vermieten möchtest und Mieter:in oder Eigentümer:in dieser Unterkunft bist. Diese Regel gilt unabhängig von der Anzahl der Tage pro Kalenderjahr, an denen du beabsichtigst, deinen Wohnraum kurzfristig zu vermieten. Du kannst eine Wohnraum-Identitätsnummer über den Online-Service im Bauportal NRW beantragen.

Meldepflichten

Gastgeber:innen, die eine Unterkunft kurzfristig vermieten, sind verpflichtet, die Belegung spätestens am 10. Tag des Aufenthalts zu melden. Diese Meldung kann über den Online-Service erfolgen, über den du auch die Wohnraum-Identitätsnummer erhalten hast.

Gewerbliche Inserate müssen keinen Belegungskalender führen.

Verpflichtung zur Anzeige von Unternehmensdaten

Du kannst deine Unternehmensdaten (ein Impressum) anstelle einer Registrierungsnummer hinzufügen, wenn du Folgendes anbietest:

  • eine nicht für private Wohnzwecke genutzte Unterkunft
  • langfristigen Wohnraum (mindestens drei Monate)
  • kurzfristigen Wohnraum, wenn du nicht Mieter:in oder Eigentümer:in der Unterkunft bist

Die Option, anstelle der Angabe einer Registrierungsnummer Unternehmensdaten hinzuzufügen, gilt in der Regel für Unternehmensinhaber:innen, Verwaltungsgesellschaften, Bed & Breakfasts, Serviced Apartments und Hotels.

So fügst du deine Registrierungsnummer oder ein Impressum auf Airbnb hinzu

Um deine Registrierungsnummer oder dein Impressum auf Airbnb hinzuzufügen, führe bitte die folgenden Schritte durch:

So gibst du deine Registrierungsnummer (Wohnraum-Identitätsnummer) oder deine Unternehmensdaten (Impressum) an:

  • Logge dich in dein Airbnb-Konto ein.
  • Rufe Inserate verwalten auf und wähle das entsprechende Inserat aus, für das eine Registrierungsnummer erforderlich ist.
  • Rufe Richtlinien und Regeln auf und anschließend Gesetze und Vorschriften. Gib dann unter Vorschriften deine Registrierungsnummer ein.
  • Wiederhole diesen Vorgang für jedes weitere Inserat.

Kulturförderabgabe

Seit dem 1. Dezember 2014 erhebt die Stadt Köln eine Steuer zur Förderung der Kultur. Weitere Informationen zu dieser Kulturförderabgabe erhältst du auf der Seite der Kölner Stadtverwaltung.

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